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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Buchung der Reise/Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Reiseveranstalters zustande. Mit der Reisebestätigung erhält der Kunde den Sicherungsschein im Sinne des §651k BGB.

Zahlung

Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung wird bis 3 Wochen vor Reisebeginn ohne weitere Aufforderung fällig, sofern der Kunde von nosummer Events, Philipp Heindl & Christian Harbacek GbR, einen Sicherungsschein nach §651k Abs.3 BGB erhalten hat.

Leistungen

Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der Reisebestätigung unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibungen im Prospekt oder der Website. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

Rücktritt/Umbuchung vor Reisebeginn

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter eine Entschädigung für Reisevorbereitungen unter der Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. Bei einem Rücktritt vom Reisevertrag vor Reiseantritt macht nosummer Events, Philipp Heindl & Christian Harbacek GbR, folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigung geltend:
bis 90 Tage vor Reisebeginn: keine Rücktrittskosten
89-30 Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises
29-15 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
14-8 Tage vor Reisebeginn: 75% des Reisepreises
ab 7 Tagen vor Reisebeginn: 85% des Reisepreises
am Tag des Reisebeginns oder Nichtantritt 100% des Reisepreises. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde sich bei Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. In diesem Fall, wie auch in anderen Fällen einer Umbuchung, wird eine Pauschale in Höhe von Euro 30,00 pro Person fällig.

Kündigung durch den Reiseveranstalter

Wird bei einer Reise die Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen nicht erreicht, behält sich nosummer Events, Philipp Heindl & Christian Harbacek GbR, bis 21 Tage vor Reisebeginn das Recht vor, die Reise nicht durchzuführen. Die Rücktrittserklärung wird dem Kunden in diesem Falle unverzüglich zugeleitet. Eine vom Kunden gewünschte Umbuchung im Falle der Stornierung bleibt kostenfrei. Die Anzahlung des Kunden wird in diesem Falle unverzüglich zurückerstattet. Ein weiterer Anspruch des Kunden an nosummer Events, Philipp Heindl & Christian Harbacek GbR, besteht nicht. nosummer Events, Philipp Heindl & Christian Harbacek GbR, kann den Reisevertrag einzelnen Kunden gegenüber jederzeit kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch nosummer Events, Philipp Heindl & Christian Harbacek GbR, oder durch den zuständigen Reiseleiter vom Reisenden nachhaltig gestört oder gefährdet wird.

Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und um evtl. Schäden möglichst gering zu halten. Der Reisende ist verpflichtet, Maßnahmen zur Behebung einer evtl. Störung mit der Reiseleitung abzusprechen. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

Haftung

Die Teilnahme an Kurs- und Tourenprogrammen erfolgt auf eigene Gefahr.
Jede Haftung für Sportaktivitäten bleibt ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn sie im Pauschalarrangement als Leistung enthalten sind. Durch Ihre Buchung anerkennen Sie die im Hochgebirge innewohnenden Gefahren. Auch ein hochqualifizierter Guide ist nicht unfehlbar, denn außerhalb der Piste wird er mit Grenzbereichen konfrontiert, die nicht voll beherrschbar sind. Die Aufgabe der Guides ist es, das Risiko auf ein Minimum zu beschränken. Sämtliche Helikopterflüge erfolgen auf eigene Gefahr. Versicherungen für Heliflüge sind nicht inbegriffen. Es wird keinerlei Haftung für aus dem Heliskifahren oder sonstigen Sportaktivitäten resultierende Schäden übernommen. Im Reisepreis sind weder eine Krankenversicherung, Versicherung des Rücktransports noch eine Reiserücktrittsversicherung enthalten. Falls kein Versicherungsschutz besteht, trägt der Reisende die Kosten des Reise-Rücktransports sowie Storno- und alle damit zusammenhängenden Kosten selbst. Es besteht keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt, innere Unruhen, Streiks oder hoheitliche Maßnahmen verursacht werden. Reisende, die keine EU-Bürger sind, sind verpflichtet, nosummer Events, Philipp Heindl & Christian Harbacek GbR, ihre Staatsbürgerschaft bei der Buchung mitzuteilen. Während des Aufenthaltes trägt der Reisende selbst die Verantwortung für das Reisegepäck und die Ausrüstung. nosummer Events, Philipp Heindl & Christian Harbacek GbR, bzw. das zuständige Unternehmen haften nur bei grober Fahrlässigkeit. nosummer Events, Philipp Heindl & Christian Harbacek GbR, und die Reiseleiter übernehmen bei Minderjährigen keinerlei Aufsichtspflicht. nosummer Events, Philipp Heindl & Christian Harbacek GbR, haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. nosummer Events, Philipp Heindl & Christian Harbacek GbR, übernimmt bei technischem Defekt oder schlechtem Wetter keine Haftung für ausgefallene Liftpasstage.
 

Anspruchstellung/Ausschlussfristen

Schäden müssen vom Reisenden innerhalb von 12 Stunden einem Reiseleiter gemeldet werden. Mängel sind vor Ort dem Reiseleiter anzuzeigen, um Abhilfe zu ermöglichen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise kann der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend machen. Nicht in Anspruch genommene Teilleistungen sind nicht erstattungspflichtig.

Gewährleistung

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.Bei gerechtfertigter Kündigung des Reisenden, die schriftlich erfolgen muss, kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen.

Veranstalter:

nosummer Events,
Philipp Heindl & Christian Harbacek GbR
Adresse:
Alsterglacis 18,
D 20354 Hamburg
Telefon: 040-440867
Fax: 040-4135 1445
Web: www.nosummer.com
e-mail: office@nosummer.com
Bankverbindung: Deutsche Bank Hamburg
BLZ: 200 700 24
Konto: 6655773
IBAN: DE07 2007 0024 0665 5773 00
BIC: DEUTDEDBHAM
UID-NR: DE262537971
 
Veranstalter ist nosummer Events, Philipp Heindl & Christian Harbacek GbR, es sei denn in der Ausschreibung ist etwas anderes vermerkt.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für Klagen gegen den Reiseveranstalter ist Hamburg.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Erweist sich eine der vorstehenden Bedingungen als unwirksam, so ist hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

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